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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Einleitung

Die Bornaer Wohnungsgenossenschaft ist bemüht, ihre Website www.wohnungen-borna.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wohnungen-borna.de

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB

Name und Anschrift des Unternehmens:

Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG, Heinrich-Böll-Straße 30b, 04552 Borna.

Domain:  www.wohnungen-borna.de

Telefon:  03433 2761 0

E-Mail:   bwg@wohnungen-borna.de

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen

Die Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG arbeitet stetig daran, ihre Website www.wohnungen-borna.de gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt die Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.1 Konformitätsstufe AA.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Bornaer Wohnungsgenossenschaft ist ein deutsches Wohnungsunternehmen/eine deutsche Genossenschaft. Ihre Dienstleistungen auf dieser Webseite/ dieser mobilen Anwendung bestehen darin: Wohnraumvermietung und -verwaltung

Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Webseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise verständlich aufgebaut sind.

Die Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet.

Beauftragung einer Fremdfirma (for4mance) mit der Umsetzung lt. Barrierefreiheitsgesetz auf der Homepage www.wohnungen-borna.de.

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG Version 2.1

Auf Grundlage dieser Bewertung ist die Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG   zu dem Schluss gekommen:  

Diese Webseite www.wohnungen-borna.de ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig vereinbar.

Feedback und Kontaktangaben 

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne über folgende Wege melden: 

E-Mail:            bwg@wohnungen-borna.de

Telefon:          03433 2761 0

Postanschrift und Ansprechpartner: 

Bornaer Wohnungsgenossenschaft eG

Corinna Rothe

Heinrich-Böll-Straße 30b

04552 Borna 

Marktüberwachungsbehörde 

Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). 

Die Kontaktdaten der MLBF lauten: 

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970
EMail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 10.11.12025 erstellt. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.11.2025 überprüft.